Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bamefa GmbH
Geltung der Bedingungen Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kunden. Abweichungen oder besondere
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die bamefa GmbH sie schriftlich bestätigt. Abweichenden
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen.
Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wenn nicht anders angegeben, sind wir 30
Tage an unser Angebot gebunden. Irrtümer, Druckfehler und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Jede Nebenabrede bedarf der Schriftform. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der bamefa GmbH zustande.
Preise Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angeführten Preise, jeweils zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieser Preis ist ohne Skonti und sonstige Nachlässe ab Sitz der bamefa GmbH.
Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung
beruhen und 5% übersteigen, können an den Käufer weitergegeben werden.
Zahlungsbedingungen Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei der Übergabe des
Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht
keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Die bamefa GmbH behält sich
für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Barnachnahme
oder Barzahlung zur Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen sind. Der
bamefa GmbH steht das Recht zu, einen in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Bankkonto der bamefa GmbH endgültig gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck
nicht einlöst, ist die bamefa GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt.
Abnahme Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand
am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. Ist nichts anderes vereinbart, so gilt der Sitz der bamefa
GmbH als Abnahmeort. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann die bamefa GmbH durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Steht der bamefa GmbH ein
Schadensersatzanspruch zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, Stornierung oder Rücktritt, so beträgt dieser
25% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die bamefa GmbH einen höheren
oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Lieferungen Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Käufers
und zu dessen Lasten. Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Kosten und
Verantwortung für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung
abgeschlossen werden. Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der
Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann die
bamefa GmbH die Annahme verweigern. Die bamefa GmbH ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt. Bei Überschreitung von
Lieferfristen kann der Käufer die bamefa GmbH schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens sechs Wochen
beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer sechs Wochen. Die bamefa GmbH liefert nach üblichem
technischen Standard. Unwesentliche Abänderungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen
und/oder Verbesserungen bleiben der bamefa GmbH vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum der bamefa GmbH.
Gewährleistung Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der Käufer Recht auf
Nachbesserung. Führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes,
so kann der Käufer Wandlung/Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer muss der bamefa
GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen 3 Werktagen nach Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die bamefa GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen
oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor,
eine Prüfungspauschale zu erheben. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht
sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte
von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich
auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Für Waren, die die bamefa GmbH nicht hergestellt hat, beschränkt
sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der
bamefa GmbH über.
Haftung Die bamefa GmbH übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherung der Hersteller und Vorlieferanten. Insoweit sind Schadensersatzansprüche
des Käufers ausgeschlossen. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der bamefa GmbH, bzw. das durch den Standort der bamefa GmbH bestimmte Gericht.
Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist das durch den Standort der bamefa GmbH bestimmte Gericht. Wir sind jedoch auch
berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der
Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll diejenige zulässige Regelung
treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vereinbaren. Kommt keine gemeinsame Vereinbarung zustande,
treten die gültigen gesetzlichen Regelungen in Kraft. Alle anderen Regelungen bleiben hiervon unberührt.